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author: Jochen Hanisch-Johannsen
title: Fallvignetten zur Soziotherapie
Repository: https://git.jochen-hanisch.de/jochen-hanisch/Professionelle-Praxis
created: 2025-08-30
updated: 2025-08-30
publish: true
tags:
- Soziotherapie
- Fallvignetten
- Therapieplan
- Kooperation
- Praxisalltag
- Psychiatrie
- Psychotherapie
- Versorgung
published: 2025-08-30
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created: 30.8.2025 | [updated](https://git.jochen-hanisch.de/jochen-hanisch/Professionelle-Praxis): 30.8.2025 | published: 30.8.2025 | [Austausch](https://lernen.jochen-hanisch.de/course/view.php?id=4) | [[Hinweise]]
**Fallvignetten zur Soziotherapie**
Diese Sammlung stellt exemplarische Fälle dar, in denen Soziotherapie wirksam eingesetzt werden kann.
Ziel ist es, abstrakte Richtlinien und die [[Rahmenbedingungen Soziotherapie]] anhand typischer Versorgungssituationen praxisnah zu veranschaulichen.
> [!abstract] Für Praxen in 30 Sekunden
> - **Ziel**: Abstrakte Richtlinien in **konkrete, überweisungsrelevante** Alltagssituationen übersetzen.
> - **Ihr Vorteil**: Weniger Therapieabbrüche, planbare Termine, klare Rückmeldeschleifen.
> - **Wie arbeiten**: Aufsuchend, 1:1, entlang des ärztlich/psychotherapeutischen Behandlungsplans mit dokumentierten Outcome-Kennzahlen.
Die Fallvignetten zeigen, wie Patient:innen mit schweren psychischen Erkrankungen im Alltag begleitet und stabilisiert werden können stets in enger Abstimmung mit dem ärztlich/psychotherapeutischen Behandlungsplan.
So entsteht für Interessierte ein anschaulicher Zugang zu den praktischen Möglichkeiten und Grenzen der Soziotherapie.
> [!info] Datenschutz & Kommunikation für Kooperationspartner:innen
>
>- **Einwilligung/Schweigepflicht**: Schriftliche Entbindung/Einwilligung der Patient:innen liegt vor; Kommunikation erfolgt zweckgebunden.
>- **Rückmeldeschleifen**: Standardmäßig **alle 8 Wochen** strukturierte Kurzberichte (Ziele, Maßnahmen, Outcomes); zusätzlich bei wesentlichen Ereignissen.
>- **Kontaktwege**: Bevorzugt sicher per EMail/Fax gemäß Praxisvorgaben; Telefonate für zeitkritische Abstimmung.
# Fall 1 Chronisch instabiler Patient mit Schizophrenie
> [!example] Kernlage
> Wiederholte Terminabsagen, unregelmäßige Medikamenteneinnahme und fehlende Tagesstruktur erhöhen das Risiko erneuter Klinikaufenthalte.
- **Hintergrund**: Herr K., 42 Jahre, lebt allein in einer kleinen Wohnung. Seit seiner Jugend mehrfache psychiatrische Klinikaufenthalte. Diagnose: paranoide Schizophrenie. Er zeigt starke Antriebsarmut, Vergesslichkeit und misstrauisches Verhalten. Sein soziales Netzwerk ist brüchig; Kontakt besteht nur sporadisch zur Schwester.
- **Problem**: Herr K. sagt wiederholt Termine beim Psychiater kurzfristig ab oder erscheint nicht. Medikamente nimmt er nur unregelmäßig, was zu vermehrten psychotischen Episoden führt. Seine Tagesstruktur ist vollständig aufgelöst; häufig verbringt er Tage im Bett, Mahlzeiten sind unregelmäßig. Gefahr der Chronifizierung und erneuter stationärer Aufnahme ist hoch.
- **Soziotherapeutische Rolle**: Die Aufgabe besteht darin, Herr K. zu stabilisieren, eine minimale Alltagsstruktur aufzubauen und ihn in die Lage zu versetzen, ärztliche und psychotherapeutische Behandlung zuverlässig wahrzunehmen. Dazu gehören Terminmanagement, Erinnerungshilfen, begleitete Wege, Förderung von Selbstorganisation, Psychoedukation und Einbezug der Schwester als Ressource.
### Beispiel-Therapieplan (Fall 1)
| Bereich | Inhalt |
|----------------------|--------|
| **Übergeordnetes Ziel** | Sicherstellung kontinuierlicher ambulanter psychiatrischer und psychotherapeutischer Behandlung, Vermeidung erneuter stationärer Aufenthalte |
| **Teilziele** | 1. Regelmäßige Wahrnehmung ärztlicher Termine (mindestens 90 % Teilnahmequote innerhalb von 6 Monaten)<br>2. Aufbau einer stabilen Medikamenten-Compliance (tägliche Einnahme nach Plan, dokumentiert über Erinnerungssysteme)<br>3. Einführung einer einfachen Tagesstruktur (feste Schlaf- und Essenszeiten, kleine Alltagsaktivitäten) |
| **Maßnahmen** | - Wöchentliche aufsuchende Kontakte (Hausbesuche, gemeinsame Wege)<br>- Erstellung eines visualisierten Wochenplans mit Terminen, Medikamenteneinnahme und Essenszeiten<br>- Erinnerungshilfen (Wecker, digitale Kalender)<br>- Begleitung zu kritischen Arztterminen und Unterstützung bei Kommunikation mit der Praxis<br>- Psychoedukation: Gespräche über Krankheitsbild, Frühwarnzeichen und Umgang mit Symptomen<br>- Einbindung der Schwester in den Betreuungsplan (telefonische Erinnerungen, soziale Unterstützung) |
| **Methoden** | Ressourcenorientierte Gesprächsführung, Validierung, Motivationsarbeit<br>Systemische Einbeziehung des sozialen Umfelds<br>Kleinschrittige Aktivierung (z. B. Spaziergänge, feste Einkaufszeiten) |
| **Evaluation** | Zwei-Monats-Review mit schriftlicher Rückmeldung an den verordnenden Psychiater<br>Anpassung des Betreuungsplans nach Rückmeldungen und Verlauf<br>Dokumentation aller Maßnahmen und Fortschritte zur Sicherstellung der Transparenz |
**Was sieht die Praxis?**
- Wiederholte **No-Shows**/Kurzfristabsagen, unklare Medikamenteneinnahme, fehlende Tagesstruktur.
- Zunehmende **Rückzugstendenz** und misstrauische Interaktion am Telefon/in der Sprechstunde.
- Häufige **Krisenkontakte** ohne nachhaltige Stabilisierung.
**Überweisen, wenn …**
- ≥ 3 nicht wahrgenommene Termine in 812 Wochen **oder**
- wiederholte **Adhärenzprobleme** (Medikation) **und** Gefahr stationärer Eskalation **oder**
- deutliche **Fähigkeitsstörungen** (z.B. Struktur, Antrieb, Krankheitseinsicht).
**Outcome-Kennzahlen (Monitoring)**
- Terminquote (Ziel: **90%** in 6 Monaten).
- Dokumentierte Medikationseinnahme pro Woche (Ziel: **6/7 Tage**).
- Stationäre Aufenthalte (Ziel: **0 Rehospitalisierungen** im Quartal).
- **NUTZEN für Ihre Praxis**: Verlässliche Terminwahrnehmung, umsetzbare Therapieinhalte, klare Rückmeldeschleifen; Risiko stationärer Wiedereinweisungen sinkt.
# Fall 2 Schwere Depression mit Rückzug
> [!example] Kernlage
> Schwere Depression mit Rückzug: Patientin verbringt Tage im Bett, sagt Termine ab und verliert jede Alltagsstruktur.
- **Hintergrund**: Frau M., 36 Jahre, alleinstehend, lebt in einer kleinen Mietwohnung. Seit mehreren Monaten zunehmende depressive Symptomatik mit Antriebslosigkeit, Schlafstörungen und sozialem Rückzug. Sie ist krankgeschrieben und hat kaum Alltagskontakte. Es besteht eine diagnostizierte rezidivierende depressive Störung, derzeit schwere Episode ohne psychotische Symptome.
- **Problem**: Frau M. verbringt die meisten Tage im Bett, versorgt sich nur unregelmäßig mit Mahlzeiten, ihre Wohnung ist zunehmend verwahrlost. Arzt- und Therapietermine sagt sie häufig ab, da sie sich nicht aufraffen kann. Ihre Tagesstruktur ist vollständig verloren gegangen. Es besteht akute Gefahr der Chronifizierung sowie des Abbruchs der psychotherapeutischen Behandlung.
- **Soziotherapeutische Rolle**: Die Aufgabe besteht darin, Frau M. schrittweise zu aktivieren, eine verlässliche Tagesstruktur aufzubauen und sie zu stabilisieren, damit sie kontinuierlich an ihrer Psychotherapie teilnehmen kann. Dazu gehören motivierende Gespräche, begleitete erste Schritte außer Haus, Unterstützung bei Selbstorganisation und Einbindung eines kleinen sozialen Netzwerks (z. B. Freundin oder Familienangehörige).
### Beispiel-Therapieplan (Fall 2)
| Bereich | Inhalt |
|----------------------|--------|
| **Übergeordnetes Ziel** | Wiederaufnahme und kontinuierliche Teilnahme an ambulanter Psychotherapie, verbunden mit einer schrittweisen Verbesserung der Alltagsstruktur |
| **Teilziele** | 1. Verbindliche Teilnahme an mindestens 80 % der psychotherapeutischen Termine in den kommenden 6 Monaten<br>2. Einführung eines einfachen Tagesrhythmus (regelmäßige Schlafenszeiten, feste Mahlzeiten)<br>3. Aufbau von mindestens zwei stabilen, alltagsnahen Aktivitäten pro Woche (z. B. Spaziergänge, Einkaufen) |
| **Maßnahmen** | - Zwei aufsuchende Kontakte pro Woche, ggf. telefonische Kurzinterventionen zur Terminvorbereitung<br>- Erstellung eines Wochenplans gemeinsam mit Frau M., der kleine, realistische Aktivitäten enthält<br>- Schrittweise Begleitung zu Arztterminen, anschließend Förderung der eigenständigen Wahrnehmung<br>- Motivierende Gespräche mit ressourcenorientiertem Fokus (Herausarbeiten von positiven Erfahrungen)<br>- Unterstützung bei Haushaltsorganisation (z. B. kleine Aufräum- oder Einkaufsschritte)<br>- Einbindung einer nahestehenden Person zur sozialen Unterstützung |
| **Methoden** | Gesprächspsychotherapeutische Ansätze (Empathie, Validierung, Aktivierung)<br>Systemische Beratungselemente zur Einbeziehung sozialer Ressourcen<br>Kleinschrittige Aktivierung (Verhaltensexperimente, positive Verstärkung) |
| **Evaluation** | Dokumentation der Fortschritte anhand von Wochenplänen und Rückmeldungen<br>Alle 8 Wochen schriftliche Rückmeldung an die verordnende Therapeutin<br>Anpassung der Maßnahmen in Absprache mit Patientin und Verordner:in |
**Was sieht die Praxis?**
- Häufige **Terminabsagen** wegen Antriebslosigkeit; Patientin „kommt nicht aus dem Bett“.
- **Verwahrlosungstendenzen** in Selbstversorgung und Haushalt.
- Kaum **soziale Kontakte**, steigende Isolation.
**Überweisen, wenn …**
- ≥ 2 abgesagte/nicht wahrgenommene Termine in 68 Wochen **und**
- Tagesstruktur **weitgehend aufgehoben** **oder**
- beginnende **Arbeitsunfähigkeit/Sozialleistungsprobleme** durch Rückzug.
**Outcome-Kennzahlen (Monitoring)**
- Terminquote Psychotherapie (Ziel: **80%** in 6 Monaten).
- Erreichte Alltagsaktivitäten/Woche (Ziel: **2 fixe Aktivitäten**).
- Schlaf-/Mahlzeiten-Rhythmus dokumentiert (Ziel: **regelmäßig**5 Tage/Woche).
- **NUTZEN für Ihre Praxis**: Verlässliche Teilnahme an Psychotherapie, geringere Abbruchquote, kontinuierliche therapeutische Arbeit möglich.
# Fall 3 Krisenintervention nach Entlassung
> [!example] Kernlage
> Nach stationärer Entlassung führen offene To-dos, Überforderung und familiäre Spannungen zu erhöhter Krisengefahr.
- **Hintergrund**: Herr L., 29 Jahre, wurde nach einem sechswöchigen stationären Aufenthalt wegen einer akuten psychotischen Episode entlassen. Er lebt allein, ist derzeit arbeitsunfähig und steht in engem Konflikt mit seiner Familie. Nach der Entlassung bestehen zahlreiche offene Fragen hinsichtlich weiterer Versorgung, sozialer Leistungen und Wohnsituation. Die Gefahr einer Überforderung ist hoch.
- **Problem**: Herr L. wirkt instabil, zeigt Anzeichen von Überforderung und Desorientierung. Es bestehen Unsicherheiten im Umgang mit Behörden und bei der Organisation des Alltags. Erste Spannungen mit Angehörigen treten wieder auf. Ohne strukturierte Unterstützung droht eine erneute Kriseneskalation mit stationärer Wiedereinweisung.
- **Soziotherapeutische Rolle**: Aufgabe ist die kurzfristige Stabilisierung im häuslichen Umfeld, die Koordination notwendiger Schritte mit Behörden und Diensten sowie die Entlastung von Patient und Angehörigen. Der Soziotherapeut fungiert als Lotsenperson, die Versorgungsschritte übersetzt und Prioritäten setzt, um Überforderung zu vermeiden.
### Beispiel-Therapieplan (Fall 3)
| Bereich | Inhalt |
|----------------------|--------|
| **Übergeordnetes Ziel** | Vermeidung einer erneuten stationären Einweisung durch akute Stabilisierung und Sicherstellung der ambulanten Weiterbehandlung |
| **Teilziele** | 1. Strukturierung der ersten vier Wochen nach Entlassung (Terminorganisation, behördliche Anträge)<br>2. Entlastung und Einbindung der Angehörigen in die Nachsorge<br>3. Aufbau einer Krisenprävention (Erkennen und Handeln bei Frühwarnzeichen) |
| **Maßnahmen** | - Sofortige aufsuchende Kontakte (mindestens zweimal pro Woche in den ersten vier Wochen)<br>- Netzwerkgespräche mit Angehörigen zur Rollenklärung und Unterstützung<br>- Enge Abstimmung mit dem verordnenden Arzt und ggf. Psychotherapeutin<br>- Unterstützung bei Anträgen und Behördenkontakten (z. B. Krankengeld, Wohngeld, Sozialamt), stets mit Bezug zur Sicherung der kontinuierlichen medizinisch-psychotherapeutischen Behandlung<br>- Gemeinsame Erstellung eines Notfallplans (Krisennummern, Handlungsabfolge) |
| **Methoden** | Krisenintervention nach systemischem Ansatz<br>Strukturierende Gesprächsführung zur Reduktion von Überforderung<br>Ressourcenaktivierung durch Einbeziehung von Angehörigen und Alltagsressourcen |
| **Evaluation** | Erste Überprüfung nach vier Wochen, Anpassung der Maßnahmen je nach Stabilität<br>Schriftliche Rückmeldung an den verordnenden Arzt zur Dokumentation<br>Fortschrittsbewertung anhand von Terminwahrnehmung, Behördenkontakten und Belastungssymptomatik |
**Was sieht die Praxis?**
- Poststationäre **Überforderung**, viele ungeklärte To-dos (Ämter, Wiedereingliederung, Wohnsituation).
- **Angehörigenkonflikte**, unsichere Rollen, drohende Eskalation.
- Hoher Bedarf an **Lotsenfunktion** zwischen Sektoren.
**Überweisen, wenn …**
- Entlassung aus stationärer Behandlung **ohne** belastbares Nachsorge-Setting **oder**
- wiederholte **Krisenkontakte** binnen 4 Wochen **oder**
- fehlende **Behörden-/Versorgungskoordination**.
**Outcome-Kennzahlen (Monitoring)**
- Erledigte Nachsorge-To-dos in 4 Wochen (Ziel: **80%**).
- Anzahl Krisenkontakte/Monat (Ziel: **↓ deutliche Reduktion**).
- Stationäre Wiedereinweisungen im Quartal (Ziel: **0**).
- **NUTZEN für Ihre Praxis**: Strukturierte Krisen- und Übergangsbegleitung entlastet die Sprechstunde; stationäre Wiedereinweisungen werden wahrscheinlicher vermieden.
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#Soziotherapie #Fallvignetten #Therapieplan #Kooperation #Praxisalltag #Psychiatrie #Psychotherapie #Versorgung

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@ -0,0 +1,120 @@
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author: Jochen Hanisch-Johannsen
title: Rahmenbedingungen der Soziotherapie
Repository: https://git.jochen-hanisch.de/jochen-hanisch/Professionelle-Praxis
created: 2025-08-30
updated: 2025-08-30
publish: true
tags:
- Soziotherapie
- Kooperation
- Praxis
- Rahmenbedingungen
- Psychotherapie
- G-BA
published: 2025-08-30
---
created: 30.8.2025 | [updated](https://git.jochen-hanisch.de/jochen-hanisch/Professionelle-Praxis): 30.8.2025 | published: 30.8.2025 | [Austausch](https://lernen.jochen-hanisch.de/course/view.php?id=4) | [[Hinweise]]
**Rahmenbedingungen der Soziotherapie**
Diese Übersicht stellt die Rahmenbedingungen der Soziotherapie praxisnah und prägnant dar. Sie richtet sich an interessierte Kooperationspartner:innen (Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Praxen) und vermittelt anschaulich, wie Soziotherapie die therapeutische Arbeit wirkungsvoll ergänzt, Patient:innen stabilisiert und die Versorgung insgesamt entlastet.
> [!abstract] Kurzfassung in 3 Punkten
>- **Für wen?** Schwer psychisch erkrankte Patient:innen mit deutlichen Fähigkeitsstörungen (Orientierung: GAF ≤ 40, in Einzelfällen bis 50; § 2 ST-RL).
>- **Wie?** Aufsuchende Einzelbegleitung im sozialen Umfeld, abgestimmter Betreuungsplan, Koordination ärztlicher/psychotherapeutischer Maßnahmen, Training von Struktur und Krankheitswahrnehmung, Krisenhilfe.
>- **Welcher Nutzen?** Kontinuierliche Behandlung statt Abbrüche, Entlastung der Praxis, Vermeidung oder Verkürzung stationärer Aufenthalte (§ 1 Abs. 23 ST-RL).
# Einleitung
Soziotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 37a SGB V. Sie wird in der **Soziotherapie-Richtlinie (ST-RL)** des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt (letzte Änderung: Juli 2025). Ziel ist es, schwer psychisch erkrankte Patient:innen in die Lage zu versetzen, ärztliche und psychotherapeutische Behandlungen kontinuierlich wahrzunehmen. Für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen bedeutet dies: Soziotherapie ergänzt die eigene Arbeit, indem sie die Brücke zwischen Praxis und Alltag der Patient:innen schlägt und Versorgungsausfälle verhindert.
# Definition
Soziotherapie ist die koordinierende und begleitende Leistung für schwer psychisch erkrankte Patient:innen, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht in der Lage sind, notwendige medizinische und psychotherapeutische Maßnahmen selbständig wahrzunehmen. Sie umfasst Motivierung, Anleitung und strukturierte Hilfen im sozialen Umfeld, um die Inanspruchnahme der im Behandlungsplan festgelegten Therapien zu ermöglichen und zu sichern. Damit stellt Soziotherapie die strukturierte Schnittstelle zwischen Patient:innen und dem medizinischen Versorgungssystem dar (§ 1 ST-RL; G-BA, 2025).
# Herleitung
Die Herleitung der Soziotherapie erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und der Soziotherapie-Richtlinie. Für Kooperationspartner:innen ist wesentlich zu verstehen, dass Indikation, Verordnung, Leistungsinhalte und Leistungsumfang klar geregelt sind. Dadurch entsteht für Praxen ein rechtssicherer Rahmen, der Zusammenarbeit strukturiert und verlässlich macht.
## Soziotherapie in 5 Schritten (Schema)
```mermaid
flowchart TD
A["Indikation"] --> B["Verordnung / bis zu 5 Probestunden"]
B --> C["Soziotherapeutischer Betreuungsplan (Abstimmung Verordner:in Soziotherapeut:in Patient:in)"]
C --> D["Durchführung im Alltag: Koordination, Begleitung, Training, Krisenhilfe"]
D --> E["Rückmeldung & Anpassung: Dokumentation, Zielüberprüfung, Folgeverordnung"]
```
## Indikation
- **Zielgruppe**: Patient:innen mit schweren psychischen Erkrankungen (z. B. Schizophrenien, schizoaffektive Störungen, schwere Depressionen mit psychotischen Symptomen).
- **Kriterium**: Deutliche Fähigkeitsstörungen, die dazu führen, dass medizinische oder psychotherapeutische Leistungen nicht zuverlässig wahrgenommen werden können (§ 2 ST-RL; G-BA, 2025).
- **Orientierung**: Global Assessment of Functioning (GAF) ≤ 40, in Einzelfällen bis 50 (American Psychiatric Association, 2000/2003).
- **Diagnosegruppen**: Schwere psychische Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis und den affektiven Störungen mit psychotischen Symptomen sind ausdrücklich erfasst (§ 2 Abs. 4 ST-RL; G-BA, 2025).
- **NUTZEN für Praxen und Patient:innen**: Rückführung von Patient:innen in kontinuierliche Behandlung, Vermeidung von Therapieabbrüchen und Reduktion des Risikos stationärer Aufenthalte.
## Verordnung
- **Verordnungsberechtigte**: Fachärzt:innen für Psychiatrie, Psychotherapie, Neurologie, Psychosomatik sowie Vertragspsychotherapeut:innen (§ 4 ST-RL; G-BA, 2025).
- **Institutionelle Verordnung**: Psychiatrische Institutsambulanzen können Soziotherapie ebenfalls verordnen.
- **Probestunden**: Vor regulärer Verordnung sind bis zu 5 Einheiten möglich, um Therapiefähigkeit und Indikation zu prüfen (§ 5 Abs. 2 ST-RL; G-BA, 2025). Diese Probestunden werden auf das Gesamtkontingent angerechnet.
- **Genehmigung**: Jede Verordnung von Soziotherapie (über 5 Stunden hinaus) bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse (§ 9 Abs. 1 ST-RL; G-BA, 2025).
Die Genehmigung erfolgt in der Regel auf Grundlage des soziotherapeutischen Betreuungsplans (§ 9 Abs. 1 ST-RL; G-BA, 2025).
- **NUTZEN für Praxen**: Verordnung gibt Ärzt:innen und Therapeut:innen Sicherheit, dass Patient:innen trotz Instabilität kontinuierlich in Behandlung bleiben.
## Leistungsinhalt
- **Betreuungsplan**: Erstellung eines strukturierten soziotherapeutischen Betreuungsplans in Abstimmung mit Verordner:in und Patient:in (§ 3 Abs. 2a ST-RL).
- **Koordination & Begleitung**: Aktive Hilfe und Anleitung, um ärztliche und psychotherapeutische Maßnahmen zuverlässig in Anspruch zu nehmen (§ 3 Abs. 2b ST-RL).
- **Soziales Umfeld**: Analyse der häuslichen und sozialen Situation, Einbeziehung von Angehörigen, Heranführung an komplementäre Dienste (§ 3 Abs. 2c ST-RL).
- **Dokumentation & Rückmeldung**: Fortlaufende Dokumentation von Maßnahmen und Zielen sowie enge Rückmeldung an verordnende Praxis (§ 3 Abs. 2d ST-RL).
- **NUTZEN für Praxen**: Verlässlichkeit der Patient:innen steigt, Therapieabbrüche werden vermieden, Behandlungsprozesse laufen stabiler.
> [!warning] Abgrenzung: Was Soziotherapie **nicht** ist
>
> - keine allgemeine soziale Teilhabe-/Freizeitbegleitung (Aufgabe der Eingliederungshilfe nach SGB IX),
> - keine pflegerische Behandlung oder Medikamentengabe im Sinne der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege (pHKP),
> - keine eigenständige Zielfindung neben dem ärztlich/psychotherapeutisch gesetzten Behandlungsplan,
> - keine Doppelstrukturen zu inhaltsgleichen pHKP-Leistungen (Kombination nur ergänzend; § 4 Abs. 8 ST-RL).
>
> **Kurz:** Soziotherapie ist die strukturierte Schnittstelle zur **Ermöglichung** medizinischer/psychotherapeutischer Behandlung nicht deren Ersatz.
## Leistungsumfang
- **Kontingent**: Bis zu 120 Stunden innerhalb von drei Jahren pro Krankheitsfall (§ 5 Abs. 1 ST-RL; G-BA, 2025).
- **Einheiten**: 1 Einheit = 60 Minuten; flexible Aufteilung in kleinere Zeitblöcke möglich (§ 5 Abs. 3 ST-RL).
- **Setting**: In der Regel Einzelmaßnahmen; in begründeten Ausnahmefällen Gruppensettings (maximal 12 Personen, 90 Minuten) (§ 5 Abs. 4 ST-RL).
- **NUTZEN für Praxen**: Planbarkeit des Stundenkontingents, flexible Anpassung an individuellen Bedarf, Stabilität in ambulanter Versorgung.
## Zusammenarbeit
- **Abstimmung**: Kontinuierliche enge Kooperation zwischen Verordner:in, Soziotherapeut:in und Krankenkasse, um Versorgungslücken zu vermeiden (§ 8 ST-RL; G-BA, 2025).
- **Überprüfung**: Regelmäßige Evaluation der Therapieziele mindestens alle zwei Monate; obligatorisch vor und nach Probestunden sowie vor jeder Folgeverordnung (§ 8 Abs. 2 ST-RL; G-BA, 2025).
- **NUTZEN für Praxen**: Ärzt:innen und Therapeut:innen erhalten verlässliche Rückmeldungen zum Verlauf, was Steuerung der Behandlung erleichtert und Zeitressourcen schont.
# Folgerungen
- **Ergänzung, keine Konkurrenz**: Soziotherapie ergänzt Psychotherapie und medizinische Behandlung, ersetzt diese nicht (§ 1 Abs. 2 ST-RL; G-BA, 2025).
- **Praxisentlastung**: Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen werden entlastet, da Alltagsstrukturierung, Terminorganisation und Motivation übernommen werden.
- **Kontinuität sichern**: Patient:innen erscheinen verlässlicher in der Praxis in Behandlung; Abbrüche und Unterbrechungen werden reduziert.
- **Stationäre Aufenthalte vermeiden**: Durch rechtzeitige Stabilisierung im häuslichen Umfeld sinkt Risiko stationärer Einweisungen.
- **NUTZEN für Kooperationspartner:innen**: Praxen können therapeutische Arbeit fokussierter und wirksamer gestalten, da organisatorisches und motivationales Fundament gesichert ist.
# Zusammenfassung
Soziotherapie ist gesetzlich verankerter Versorgungsbaustein nach § 37a SGB V für schwer psychisch Erkrankte.
Sie bildet die Brücke zwischen medizinischer Behandlung und dem alltäglichen Leben der Patient:innen, indem sie Struktur, Begleitung und Koordination sicherstellt.
Für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen bedeutet dies: weniger Therapieabbrüche, verlässlichere Patient:innen in der Praxis und Konzentration auf eigentliche psychotherapeutische und medizinische Arbeit.
Soziotherapie stärkt und sichert bestehende Behandlungsstrukturen (siehe [[Fallvignetten Soziotherapie]]) ab und steigert die Wirksamkeit der ambulanten Versorgung.
# Quelle(n)
- American Psychiatric Association. (2003). *Diagnostisches und Statistisches Manual psychischer Störungen DSM-IV-TR. Textrevision* (dt. Ausg.). Hogrefe.
- Gemeinsamer Bundesausschuss. (2025). *Richtlinie über die Durchführung von Soziotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Soziotherapie-Richtlinie/ST-RL), in der Fassung vom 22. Januar 2015, zuletzt geändert am 15. Mai 2025, in Kraft getreten am 26. Juli 2025.* *Bundesanzeiger*, BAnz AT 25.07.2025 B3.
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#Soziotherapie #Kooperation #Praxis #Rahmenbedingungen #Psychotherapie #G-BA