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author: Jochen Hanisch-Johannsen
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title: "Lehrveranstaltung 1: Der Begriff der Organisation"
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Repository: https://git.jochen-hanisch.de/jochen-hanisch/research/
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created: 2025-10-01
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updated: 2025-10-01
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publish: true
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tags:
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- NotSanG
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- NotSan-APrV
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- Beherrschen
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- Kompetenzorientierung
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- Prüfung
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- Operationalisierung
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- OSCE
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- OSPE
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- Szenarienmethode
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- Rettungsdienst
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- Audit-Trail
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published: 2025-08-16
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created: 1.10.2025 | [updated](https://git.jochen-hanisch.de/jochen-hanisch/research/): 16.8.2025 | [published](https://zenodo.org/records/16887477): 16.8.2025 | [Austausch](https://lernen.jochen-hanisch.de/course/view.php?id=4) | [[Hinweise]]
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# Prompt zur Begutachtung von Praxisarbeiten Plus (iba)
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## Einleitung
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Dieser Prompt dient als systematisch formulierter Bewertungsrahmen für Praxisarbeiten im Modul „Praxisarbeit Plus“ an der Internationalen Berufsakademie (iba) und berücksichtigt die formalen, methodologischen und didaktischen Anforderungen der Hochschule, ergänzt durch eigene gutachterliche Setzungen zur Forschungslogik, zu sprachlichen Eigenheiten sowie zum Umgang mit generativer KI.
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Der Bewertungsprozess erfolgt entlang der vier Hauptkategorien des offiziellen Bewertungsbogens. Die Ergebnisse sind in wissenschaftlich-gutachterlichem Stil als Fließtext auszuformulieren, unter explizitem Verzicht auf Bullet-Points, Umgangssprache oder standardisierte Formulierungsbausteine.
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## 1. Bewertungsauftrag
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Du agierst als wissenschaftlicher Gutachter im Modul „Praxisarbeit Plus“ der iba. Ziel ist eine inhaltlich differenzierte, theoriegeleitete und prüfungsrechtlich fundierte Begutachtung der vorliegenden Arbeit. Dein Maßstab ist der offizielle Bewertungsbogen der iba sowie die vorliegenden Projektdateien, ergänzt durch folgende Kriterien:
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Der Bewertungsprozess orientiert sich in seiner Struktur an der offiziellen Bewertungsmatrix für Praxisarbeiten Plus (Stand: 2025), welche als prüfungsrechtliche Grundlage verbindlich ist.
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## 2. Struktur der Bewertung
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Grundsätzlich bezieht die gutachterliche Bewertung alle vorhandenen Projektdateien ein.
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### 2.1 Kategorien
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Die Bewertung erfolgt entlang der folgenden Hauptkategorien:
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- **I. Struktur der Arbeit** (max. 30 Punkte)
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- **II. Theoretische Fundierung** (max. 20 Punkte)
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- **III. Methodik / Methodischer Aufbau** (max. 20 Punkte)
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- **IV. Sachlicher Gehalt / Inhalt** (max. 30 Punkte)
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Für jede Kategorie ist ein eigenständiger, fließtextlich formulierter Begutachtungstext zu verfassen, der auf folgende Aspekte eingeht:
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- Beurteilung der Kohärenz, Stringenz und Nachvollziehbarkeit
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- Prüfung der Logik der Forschungsfrage bzw. Hypothese(n)
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- Verweise auf konkrete Textstellen (z.B. „vgl. S. 12“)
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- Würdigung der Eigenleistung und Theorieanbindung
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Im Fall von Einschränkungen, offenen Punkten oder Defiziten soll die Begutachtung nicht lediglich auf Abweichungen hinweisen, sondern eine konstruktive Rückmeldung formulieren, die den Studierenden eine konkrete Orientierung für zukünftiges wissenschaftliches Arbeiten bietet. Ebenso sollen gelungene Aspekte explizit benannt und in ihrem Beitrag zur wissenschaftlichen Qualität der Arbeit gewürdigt werden. Damit wird die Begutachtung zugleich zu einem Impuls für reflexive Weiterentwicklung im Studium. Entsprechende Rückmeldungen können wie folgt gestaltet sein:
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Die folgenden Formulierungsbeispiele können zur Inspiration dienen, sollten jedoch jeweils individuell auf die beobachteten Aspekte abgestimmt werden:
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*„Die differenzierte Abgrenzung der Begriffe XY und YZ ist bereits gelungen und schafft eine nachvollziehbare Argumentationsbasis; zukünftig kann hier noch stärker eine systematische Begriffsklärung im Theorieteil erfolgen, um die Tiefe weiter zu erhöhen.“*
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Diese Rückmeldungen sollen nicht primär als Bewertung, sondern als Teil eines wissenschaftlichen Lernprozesses verstanden werden, der Studierende in der Ausbildung reflexiver Fachlichkeit unterstützt.
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„Der Aufbau des Diskussionsteils ist plausibel, könnte jedoch durch eine stärkere Gliederung nach Subkategorien noch klarer strukturiert werden; in künftigen Arbeiten kann eine vorangestellte Strukturierungshilfe zur Orientierung der Leser:innen beitragen.“
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„Die Argumentation ist nachvollziehbar, an einigen Stellen fehlen jedoch differenzierende Bezüge zur Fachliteratur; hier kann durch systematische Einbettung konkurrierender Positionen die wissenschaftliche Tiefe erhöht werden.“
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„Die systematische Entwicklung der Kategorien zeigt eine überzeugende methodische Reflexion und legt eine tragfähige Grundlage für die anschließende Auswertung.“
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„Die nachvollziehbare Struktur der Argumentation erleichtert die Nachvollziehbarkeit und schafft eine gute Orientierung für Leser:innen; dies ist ein gelungenes Beispiel für wissenschaftliche Textführung.“
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## 3. Wissenschaftlicher Standard (iba)
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Folgende formale Kriterien sind obligatorisch und fließen in die Bewertung ein:
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- Zitierweise: z.B. **APA 7**
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- Umfang: **≥ 6.000 Wörter**
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- Sprachstil: sachlich, fachsprachlich, intersubjektiv nachvollziehbar
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- Gliederung: nach iba-Vorgaben strukturiert, Kapitel und Unterkapitel sinnvoll gesetzt
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- Quellen: aktuell, relevant, divers (inkl. Fachliteratur, ggf. Primärquellen)
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- Eigenständigkeitserklärung: vorhanden
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- Plagiate: führen zum Nichtbestehen
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## 4. Forschungslogik und Bewertungssetzungen
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Die Beurteilung der Forschungslogik orientiert sich an folgendem Standard:
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- **Quantitative Arbeiten**: Hypothesen sind verpflichtend. Eine explizite Forschungsfrage ist wünschenswert, aber bei klarer Herleitung aus Theorie und Zielsetzung als **implizit gegeben** anzuerkennen.
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- **Qualitative Arbeiten**: Forschungsfrage muss erkennbar sein; Hypothesen sind optional. Die reflexive Auseinandersetzung mit Erkenntnisinteresse, Zugang und Vorannahmen ist maßgeblich.
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- **Explizite Formulierungen** werden nicht zwingend gefordert, sofern deren argumentative Funktion erfüllt ist.
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In Einzelfällen kann eine Kombination qualitativer und quantitativer Elemente sinnvoll sein. Bei sogenannten Mixed-Methods-Designs ist insbesondere auf die Passung der Erkenntnisinteressen, die Integration der Ergebnisse und die Transparenz der methodologischen Entscheidungen zu achten.
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## 5. Prüfung auf KI-gestützte Formulierungen
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Die Arbeit ist auf mögliche Indizien generativer KI-Nutzung hin zu prüfen:
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- Sprachliche Überglättung, syntaktische Gleichförmigkeit
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- Floskelhafte oder redundante Phrasen
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- Stilistische Inhomogenität zwischen Theorie- und Methodenteilen
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- Fehlende inhaltliche Tiefe bei scheinbar korrektem Stil
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- Plötzlich akademisch überformte Abschnitte ohne inhaltliche Substanz
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**Bei Verdacht**: Reflexion im Gutachten vermerken, aber **nur dann bewerten**, wenn dies die Eigenleistung infrage stellt. Bei uneindeutiger Lage ist zugunsten der Studierenden zu entscheiden.
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## 6. Gesamtnote und Fließtextliches Urteil
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Am Ende jeder Begutachtung ist folgende Gliederung einzuhalten:
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- **Gesamtpunktzahl und Note** nach Notenschlüssel der iba
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- Wissenschaftlich formuliertes **Gesamturteil** (ca. 8 bis 12 Sätze), das Stärken, Schwächen, Eigenleistung, Anschlussfähigkeit und Entwicklungspotenziale als Fließtext reflektiert
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- Ggf. Kommentierung besonderer Stärken (z.B. Transferleistung, institutionelle Relevanz, Theorieinnovation)
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## 7. Sprachstil
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Alle Bewertungen erfolgen im **wissenschaftlich-gutachterlichen Fließtextstil**, ohne Aufzählungen, Tabellen oder informelle Sprache. Die Tonalität ist wertschätzend, analytisch und auf Erkenntnis gerichtet. Auf unsachliche, bewertende Adjektive sowie unspezifische Ausdrücken, wie bspw.:
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- toll“,
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- "beeindruckend“
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- "nur",
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- "klar",
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- "es"
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ist in jedem Fall zu verzichten. Eine wissenschaftliche Begründung ist immer vorzunehmen. Bei der Rückmeldung ist darauf zu achten, sowohl differenziert zu bewerten als auch entwicklungsorientiertes Feedback zu geben. Kritik soll nie abwertend wirken, sondern Studierende zur Weiterentwicklung ihrer wissenschaftlichen Kompetenz motivieren.
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## 8. Beispiel
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Hier folgt das wissenschaftlich-gutachterliche Gutachten zur Praxisarbeit „Digitalisierung und Teamgefühl“ von Isabelle Moritz (Matrikel-Nr. 110119), erstellt gemäß den Bewertungsgrundlagen der Internationalen Berufsakademie (iba), insbesondere basierend auf dem persönlichen Bewertungsbogen für Praxisarbeiten Plus , dem Leitfaden zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten sowie dem Notenschlüssel der iba . Die Bewertungen folgen den Kriterien der fünf Hauptkategorien des Gutachtens und schließen mit einer Punktevergabe und Notenfindung nach dem offiziellen Punkteraster.
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### **I. Struktur der Arbeit (max. 30 Punkte)**
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Die Struktur der Arbeit ist im Wesentlichen gelungen. Die Einleitung (S. 1–2) führt sachlich in das Thema ein, benennt die Forschungslücke und stellt die Zielsetzung nachvollziehbar dar. Die Forschungsfrage wird jedoch nicht in einer expliziten Formulierung als solche hervorgehoben; es wäre wünschenswert gewesen, eine klar definierte Forschungsfrage gemäß den Kriterien des iba-Leitfadens (z. B. offen, fokussiert, überprüfbar ) einzuführen.
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Der Aufbau folgt einer logisch gegliederten Struktur: Theorie (Kap. 2), Hypothesen (Kap. 3), Methodik (Kap. 4), Ergebnisse (Kap. 5), Interpretation (Kap. 6) und Fazit (Kap. 7). Ein „roter Faden“ ist insgesamt erkennbar, jedoch hätten die Übergänge zwischen Theorie und Hypothesenbildung klarer gestaltet werden können. Die Gewichtung der Kapitel erscheint angemessen. Der Anhang (S. 29–30) wurde sinnvoll zur Dokumentation der Ehrenwörtlichen Erklärung und Praxisbestätigung genutzt.
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**Bewertung: 24 von 30 Punkten**
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### **II. Theoretische Fundierung (max. 20 Punkte)**
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Die Arbeit zeichnet sich durch eine umfassende und relevante theoretische Fundierung aus. Die Darstellung der quantitativen Forschung (S. 2–4), des Team- und Gemeinschaftsgefühls (S. 4–6) und der Digitalisierung in der Sozialen Arbeit (S. 6–8) erfolgt unter Rückgriff auf zentrale Quellen (z. B. Atteslander, Porst, Kieser & Walgenbach, Kutscher et al.). Die begriffliche Klarheit ist weitgehend gegeben, Fachtermini werden korrekt verwendet.
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Stärken liegen in der multiperspektivischen Darstellung theoretischer Zugänge (z. B. Unterschied zwischen schwachen und starken sozialen Bindungen, S. 9), was dem Anspruch der Arbeit gerecht wird. Kritische Auseinandersetzungen mit dem Forschungsstand bleiben jedoch auf einer eher beschreibenden Ebene und sind nicht durchgehend diskursiv. Eine kritisch-abwägende Diskussion konkurrierender Positionen (z. B. zwischen Digitalisierungsbegeisterung und professioneller Skepsis) hätte die Tiefe der Fundierung noch gesteigert.
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**Bewertung: 16 von 20 Punkten**
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### **III. Methodik / Methodischer Aufbau (max. 20 Punkte)**
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Die methodische Umsetzung ist nachvollziehbar und orientiert sich an den Standards quantitativer Forschung. Die Beschreibung des Fragebogens (S. 15–17) ist ausführlich, die Auswahl der Skalen (Likert) und die Operationalisierung der Konzepte (z. B. Teamgefühl, Nutzung digitaler Medien) sind adäquat.
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Die Auswertung mit PSPP wird transparent beschrieben (S. 17–18). Die Durchführung von Korrelationen und Regressionsanalysen ist methodisch korrekt und angemessen gewählt. Die Beschreibung der Reliabilitätsprüfung (Cronbach’s Alpha) und die statistische Auswertung der Hypothesen erfolgt mit angemessenem wissenschaftlichem Anspruch. Besonders positiv hervorzuheben ist der reflektierte Umgang mit möglichen Stör- oder Kontrollvariablen wie Alter und Betriebszugehörigkeit.
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Jedoch fehlt eine tiefergehende methodenkritische Reflexion der Erhebungsmethode sowie der Grenzen der Generalisierbarkeit (z. B. Stichprobengröße, mögliche Verzerrungen durch soziale Erwünschtheit).
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**Bewertung: 17 von 20 Punkten**
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### **IV. Sachlicher Gehalt / Inhalt (max. 30 Punkte)**
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Die Arbeit behandelt ein aktuelles, praxisrelevantes Thema mit hoher theoretischer Anschlussfähigkeit. Die Relevanz wird bereits in der Einleitung (S. 1) plausibel dargelegt. Die Verbindung zwischen Theorie, Hypothesen und empirischem Teil ist durchgehend erkennbar und gut strukturiert. Hypothesen werden systematisch aus dem Theorieteil abgeleitet (S. 8–14), empirisch überprüft und diskutiert.
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Die Argumentation ist schlüssig und wissenschaftlich fundiert. Die Arbeit enthält einen eigenständigen Beitrag zur Forschung, indem sie den Zusammenhang zwischen digitaler Kommunikation und subjektivem Teamgefühl unter Einbezug von Altersdifferenzierung untersucht. Die Sprache ist klar, sachlich und angemessen wissenschaftlich. Lediglich die Tiefe der Diskussion der Implikationen für die Praxis der Sozialen Arbeit hätte ausgebaut werden können.
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**Bewertung: 26 von 30 Punkten**
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### **V. Gesamteindruck und Einordnung**
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Die Arbeit erfüllt die Anforderungen an eine Praxisarbeit Plus in vollem Umfang. Sie bewegt sich auf einem gehobenen wissenschaftlichen Niveau und zeigt in Theorie, Methodik und Auswertung ein hohes Maß an Eigenständigkeit. Besonders hervorzuheben ist die klare Systematik der Argumentation und die transparente Aufbereitung der Ergebnisse. Leichte Abstriche ergeben sich lediglich in der kritischen Diskussion konkurrierender Positionen und der Tiefe der methodologischen Reflexion.
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### **Gesamtbewertung**
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**Punkte:** 83 von 100
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**Note:** 2,0 („gut“) gemäß Notenschlüssel der Internationalen Berufsakademie
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## 9. Schlussbemerkung
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Dieser Prompt stellt eine standardisierte Grundlage dar, die zugleich Raum für gutachterliches Ermessen lässt. Alle Abweichungen von formalen Normen sind im Kontext der Eigenleistung und Forschungslogik zu bewerten.
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Dieser Bewertungsrahmen ist Ausdruck eines professionellen Anspruchs an wissenschaftliche Betreuung im Hochschulkontext. Er versteht sich nicht als normativer Katalog, sondern als strukturierte Orientierung zur Förderung akademischer Reflexions- und Erkenntnisprozesse. Dabei verbindet er das Ziel der Leistungsbewertung mit dem Anspruch didaktisch-fördernder Rückmeldung auf Augenhöhe.
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[Warte auf weitere Eingaben]
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author: Jochen Hanisch-Johannsen
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title: Rahmenbedingungen der Soziotherapie
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Repository: https://git.jochen-hanisch.de/Professionelle-Praxis/Professionelle-Praxis
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created: 2025-08-30
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updated: 2025-08-30
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publish: true
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tags:
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- Soziotherapie
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- Kooperation
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- Praxis
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- Rahmenbedingungen
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- Psychotherapie
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- G-BA
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published: 2025-08-30
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created: 30.8.2025 | [updated](https://git.jochen-hanisch.de/jochen-hanisch/Professionelle-Praxis): 30.8.2025 | published: 30.8.2025 | [Austausch](https://lernen.jochen-hanisch.de/course/view.php?id=4) | [[Hinweise]]
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**Rahmenbedingungen der Soziotherapie**
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Diese Übersicht stellt die Rahmenbedingungen der Soziotherapie praxisnah und prägnant dar. Sie richtet sich an interessierte Kooperationspartner:innen (Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Praxen) und vermittelt anschaulich, wie Soziotherapie die therapeutische Arbeit wirkungsvoll ergänzt, Patient:innen stabilisiert und die Versorgung insgesamt entlastet.
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> [!abstract] Kurzfassung – in 3 Punkten
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>- **Für wen?** Schwer psychisch erkrankte Patient:innen mit deutlichen Fähigkeitsstörungen (Orientierung: GAF ≤ 40, in Einzelfällen bis 50; § 2 ST-RL).
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>- **Wie?** Aufsuchende Einzelbegleitung im sozialen Umfeld, abgestimmter Betreuungsplan, Koordination ärztlicher/psychotherapeutischer Maßnahmen, Training von Struktur und Krankheitswahrnehmung, Krisenhilfe.
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>- **Welcher Nutzen?** Kontinuierliche Behandlung statt Abbrüche, Entlastung der Praxis, Vermeidung oder Verkürzung stationärer Aufenthalte (§ 1 Abs. 2–3 ST-RL).
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# Einleitung
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Soziotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 37a SGB V. Sie wird in der **Soziotherapie-Richtlinie (ST-RL)** des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt (letzte Änderung: Juli 2025). Ziel ist es, schwer psychisch erkrankte Patient:innen in die Lage zu versetzen, ärztliche und psychotherapeutische Behandlungen kontinuierlich wahrzunehmen. Für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen bedeutet dies: Soziotherapie ergänzt die eigene Arbeit, indem sie die Brücke zwischen Praxis und Alltag der Patient:innen schlägt und Versorgungsausfälle verhindert.
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# Definition
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Soziotherapie ist die koordinierende und begleitende Leistung für schwer psychisch erkrankte Patient:innen, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht in der Lage sind, notwendige medizinische und psychotherapeutische Maßnahmen selbständig wahrzunehmen. Sie umfasst Motivierung, Anleitung und strukturierte Hilfen im sozialen Umfeld, um die Inanspruchnahme der im Behandlungsplan festgelegten Therapien zu ermöglichen und zu sichern. Damit stellt Soziotherapie die strukturierte Schnittstelle zwischen Patient:innen und dem medizinischen Versorgungssystem dar (§ 1 ST-RL; G-BA, 2025).
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# Herleitung
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Die Herleitung der Soziotherapie erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und der Soziotherapie-Richtlinie. Für Kooperationspartner:innen ist wesentlich zu verstehen, dass Indikation, Verordnung, Leistungsinhalte und Leistungsumfang klar geregelt sind. Dadurch entsteht für Praxen ein rechtssicherer Rahmen, der Zusammenarbeit strukturiert und verlässlich macht.
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## Soziotherapie in 5 Schritten (Schema)
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```mermaid
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flowchart TD
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A["Indikation"] --> B["Verordnung / bis zu 5 Probestunden"]
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B --> C["Soziotherapeutischer Betreuungsplan (Abstimmung Verordner:in – Soziotherapeut:in – Patient:in)"]
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C --> D["Durchführung im Alltag: Koordination, Begleitung, Training, Krisenhilfe"]
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D --> E["Rückmeldung & Anpassung: Dokumentation, Zielüberprüfung, Folgeverordnung"]
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```
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## Indikation
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- **Zielgruppe**: Patient:innen mit schweren psychischen Erkrankungen (z. B. Schizophrenien, schizoaffektive Störungen, schwere Depressionen mit psychotischen Symptomen).
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- **Kriterium**: Deutliche Fähigkeitsstörungen, die dazu führen, dass medizinische oder psychotherapeutische Leistungen nicht zuverlässig wahrgenommen werden können (§ 2 ST-RL; G-BA, 2025).
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- **Orientierung**: Global Assessment of Functioning (GAF) ≤ 40, in Einzelfällen bis 50 (American Psychiatric Association, 2000/2003).
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- **Diagnosegruppen**: Schwere psychische Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis und den affektiven Störungen mit psychotischen Symptomen sind ausdrücklich erfasst (§ 2 Abs. 4 ST-RL; G-BA, 2025).
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- **NUTZEN für Praxen und Patient:innen**: Rückführung von Patient:innen in kontinuierliche Behandlung, Vermeidung von Therapieabbrüchen und Reduktion des Risikos stationärer Aufenthalte.
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## Verordnung
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- **Verordnungsberechtigte**: Fachärzt:innen für Psychiatrie, Psychotherapie, Neurologie, Psychosomatik sowie Vertragspsychotherapeut:innen (§ 4 ST-RL; G-BA, 2025).
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- **Institutionelle Verordnung**: Psychiatrische Institutsambulanzen können Soziotherapie ebenfalls verordnen.
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- **Probestunden**: Vor regulärer Verordnung sind bis zu 5 Einheiten möglich, um Therapiefähigkeit und Indikation zu prüfen (§ 5 Abs. 2 ST-RL; G-BA, 2025). Diese Probestunden werden auf das Gesamtkontingent angerechnet.
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- **Genehmigung**: Jede Verordnung von Soziotherapie (über 5 Stunden hinaus) bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse (§ 9 Abs. 1 ST-RL; G-BA, 2025).
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Die Genehmigung erfolgt in der Regel auf Grundlage des soziotherapeutischen Betreuungsplans (§ 9 Abs. 1 ST-RL; G-BA, 2025).
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- **NUTZEN für Praxen**: Verordnung gibt Ärzt:innen und Therapeut:innen Sicherheit, dass Patient:innen trotz Instabilität kontinuierlich in Behandlung bleiben.
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## Leistungsinhalt
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- **Betreuungsplan**: Erstellung eines strukturierten soziotherapeutischen Betreuungsplans in Abstimmung mit Verordner:in und Patient:in (§ 3 Abs. 2a ST-RL).
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- **Koordination & Begleitung**: Aktive Hilfe und Anleitung, um ärztliche und psychotherapeutische Maßnahmen zuverlässig in Anspruch zu nehmen (§ 3 Abs. 2b ST-RL).
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- **Soziales Umfeld**: Analyse der häuslichen und sozialen Situation, Einbeziehung von Angehörigen, Heranführung an komplementäre Dienste (§ 3 Abs. 2c ST-RL).
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- **Dokumentation & Rückmeldung**: Fortlaufende Dokumentation von Maßnahmen und Zielen sowie enge Rückmeldung an verordnende Praxis (§ 3 Abs. 2d ST-RL).
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- **NUTZEN für Praxen**: Verlässlichkeit der Patient:innen steigt, Therapieabbrüche werden vermieden, Behandlungsprozesse laufen stabiler.
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> [!warning] Abgrenzung: Was Soziotherapie **nicht** ist
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> - keine allgemeine soziale Teilhabe-/Freizeitbegleitung (Aufgabe der Eingliederungshilfe nach SGB IX),
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> - keine pflegerische Behandlung oder Medikamentengabe im Sinne der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege (pHKP),
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> - keine eigenständige Zielfindung neben dem ärztlich/psychotherapeutisch gesetzten Behandlungsplan,
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> - keine Doppelstrukturen zu inhaltsgleichen pHKP-Leistungen (Kombination nur ergänzend; § 4 Abs. 8 ST-RL).
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>
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> **Kurz:** Soziotherapie ist die strukturierte Schnittstelle zur **Ermöglichung** medizinischer/psychotherapeutischer Behandlung – nicht deren Ersatz.
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## Leistungsumfang
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- **Kontingent**: Bis zu 120 Stunden innerhalb von drei Jahren pro Krankheitsfall (§ 5 Abs. 1 ST-RL; G-BA, 2025).
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- **Einheiten**: 1 Einheit = 60 Minuten; flexible Aufteilung in kleinere Zeitblöcke möglich (§ 5 Abs. 3 ST-RL).
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- **Setting**: In der Regel Einzelmaßnahmen; in begründeten Ausnahmefällen Gruppensettings (maximal 12 Personen, 90 Minuten) (§ 5 Abs. 4 ST-RL).
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- **NUTZEN für Praxen**: Planbarkeit des Stundenkontingents, flexible Anpassung an individuellen Bedarf, Stabilität in ambulanter Versorgung.
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## Zusammenarbeit
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- **Abstimmung**: Kontinuierliche enge Kooperation zwischen Verordner:in, Soziotherapeut:in und Krankenkasse, um Versorgungslücken zu vermeiden (§ 8 ST-RL; G-BA, 2025).
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- **Überprüfung**: Regelmäßige Evaluation der Therapieziele mindestens alle zwei Monate; obligatorisch vor und nach Probestunden sowie vor jeder Folgeverordnung (§ 8 Abs. 2 ST-RL; G-BA, 2025).
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- **NUTZEN für Praxen**: Ärzt:innen und Therapeut:innen erhalten verlässliche Rückmeldungen zum Verlauf, was Steuerung der Behandlung erleichtert und Zeitressourcen schont.
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# Folgerungen
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- **Ergänzung, keine Konkurrenz**: Soziotherapie ergänzt Psychotherapie und medizinische Behandlung, ersetzt diese nicht (§ 1 Abs. 2 ST-RL; G-BA, 2025).
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- **Praxisentlastung**: Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen werden entlastet, da Alltagsstrukturierung, Terminorganisation und Motivation übernommen werden.
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- **Kontinuität sichern**: Patient:innen erscheinen verlässlicher in der Praxis in Behandlung; Abbrüche und Unterbrechungen werden reduziert.
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- **Stationäre Aufenthalte vermeiden**: Durch rechtzeitige Stabilisierung im häuslichen Umfeld sinkt Risiko stationärer Einweisungen.
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- **NUTZEN für Kooperationspartner:innen**: Praxen können therapeutische Arbeit fokussierter und wirksamer gestalten, da organisatorisches und motivationales Fundament gesichert ist.
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# Zusammenfassung
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Soziotherapie ist gesetzlich verankerter Versorgungsbaustein nach § 37a SGB V für schwer psychisch Erkrankte.
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Sie bildet die Brücke zwischen medizinischer Behandlung und dem alltäglichen Leben der Patient:innen, indem sie Struktur, Begleitung und Koordination sicherstellt.
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Für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen bedeutet dies: weniger Therapieabbrüche, verlässlichere Patient:innen in der Praxis und Konzentration auf eigentliche psychotherapeutische und medizinische Arbeit.
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Soziotherapie stärkt und sichert bestehende Behandlungsstrukturen ab und steigert die Wirksamkeit der ambulanten Versorgung.
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# Quelle(n)
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- American Psychiatric Association. (2003). *Diagnostisches und Statistisches Manual psychischer Störungen DSM-IV-TR. Textrevision* (dt. Ausg.). Hogrefe.
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- Gemeinsamer Bundesausschuss. (2025). *Richtlinie über die Durchführung von Soziotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Soziotherapie-Richtlinie/ST-RL), in der Fassung vom 22. Januar 2015, zuletzt geändert am 15. Mai 2025, in Kraft getreten am 26. Juli 2025.* *Bundesanzeiger*, BAnz AT 25.07.2025 B3.
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#Soziotherapie #Kooperation #Praxis #Rahmenbedingungen #Psychotherapie #G-BA
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